- Entscheidungsregeln
- 1. Begriff: Kriterien zur Auswahl der Entscheidung des Entscheidungsträgers zwecks Erreichung seiner Ziele: Vorschriften, die in jeder Entscheidungssituation bei hinreichend gegebenen Bedingungen (i.d.R. Vorliegen einer ⇡ Entscheidungsmatrix) eindeutig festlegen, welche ⇡ Aktion bei gegebenen Ergebnissen bzw. Nutzenwerten aus der Menge verfügbarer Aktionen auszuwählen ist.- 2. Einteilung nach dem Sicherheitsgrad der Informationen über die ⇡ Umweltzustände: a) E. bei Sicherheit: Die Umweltzustände sind bekannt (⇡ lineare Optimierung); auch als „unechte“ Entscheidung bezeichnet.- b) E. bei Risiko: Den Umweltzuständen zi können Wahrscheinlichkeitsmaße pi zugeordnet werden (⇡ Bayes-Regel, ⇡ Bernoulli-Prinzip).- c) E. bei Unsicherheit: Wahrscheinlichkeitsmaße pi sind nicht bekannt (⇡ Minimax-Regel, ⇡ Maximax-Regel, ⇡ Hurwicz-Regel, ⇡ Laplace-Regel, ⇡ Savage-Niehans-Regel); von geringer praktischer Relevanz im ökonomischen Anwendungsbereich, da sie i.d.R. vorhandene Informationen der Entscheidungsträger über die Eintreffwahrscheinlichkeit der Umweltzustände nicht berücksichtigen, aber von größerer Bedeutung in der ⇡ Spieltheorie.- Vgl. auch ⇡ lexikographische Auswahlregel.
Lexikon der Economics. 2013.